Hauptgebäude:
Gerichtsstraße 22
Abteilung 601 - 803
Telefon- und Zimmerverzeichnis
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Das Strafverfahren wird durch die Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Es wird wie folgt unterteilt: Strafsachen gegen Erwachsene, gegen Jugendliche (14 - 17 Jahre) und gegen Heranwachsende (18 - 21 Jahre).
Es werden folgende Verfahren bearbeitet: - Strafbefehle und Anklagen durch einen Einzelrichter
- Anklagen durch ein Schöffengericht
- Strafbefehle und Anklagen durch einen Jugendrichter
- Anklagen durch ein Jugendschöffengericht
- Anträge auf Haftentscheidung und -fortdauer
- kommissarische Vernehmungen durch einen Richter
- sonstige richterliche Tätigkeiten (vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, Durchsuchungs- anordnungen, telefonische Überwachung usw.)
- Bewährungsüberwachungen anderer Gerichte
- Aufnahme der Rechtsmittelbegründungen
- Akteneinsicht in der Geschäftsstelle
- Vollstreckung von Freizeitarresten, Überwachung der Ableistung von Sozialarbeitsstunden
- Bußgeldabteilung
- Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz
- Bußgeldverfahren nach Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid
- Bußgeldverfahren in Form von Erzwingungshaftsachen (bei Nichtzahlung von Bußgeld- bescheiden)
- Privatklagen (nachdem die Sühnebescheinigung erteilt worden ist)
- GS-Sachen (auch Finanzermittelung und Wertabschöpfung)