Amtsgericht Dortmund

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Straf- und Bußgeldabteilung

Gebäude an der Gerichtsstraße 22
Hauptgebäude:
Gerichtsstraße 22

Abteilung 601 - 803

Telefon- und Zimmerverzeichnis
Hier finden Sie die Kontaktdaten zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Serviceeinheiten

Das Strafverfahren wird durch die Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Es wird wie folgt unterteilt: Strafsachen gegen Erwachsene, gegen Jugendliche (14 - 17 Jahre) und gegen Heranwachsende (18 - 21 Jahre).

Es werden folgende Verfahren bearbeitet: - Strafbefehle und Anklagen durch einen Einzelrichter

  • Anklagen durch ein Schöffengericht
  • Strafbefehle und Anklagen durch einen Jugendrichter
  • Anklagen durch ein Jugendschöffengericht
  • Anträge auf Haftentscheidung und -fortdauer
  • kommissarische Vernehmungen durch einen Richter
  • sonstige richterliche Tätigkeiten (vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, Durchsuchungs- anordnungen, telefonische Überwachung usw.)
  •  Bewährungsüberwachungen anderer Gerichte
  • Aufnahme der Rechtsmittelbegründungen
  • Akteneinsicht in der Geschäftsstelle
  • Vollstreckung von Freizeitarresten, Überwachung der Ableistung von Sozialarbeitsstunden
  • Bußgeldabteilung
  • Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz
  • Bußgeldverfahren nach Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid
  • Bußgeldverfahren in Form von Erzwingungshaftsachen (bei Nichtzahlung von Bußgeld- bescheiden) 
  • Privatklagen (nachdem die Sühnebescheinigung erteilt worden ist)
  • GS-Sachen (auch Finanzermittelung und Wertabschöpfung)

 

© Der Präsident des Amtsgerichts Dortmund 2013