Sprechzeiten:
montags - freitags: 8.00 - 12.00 Uhr
dienstags auch: 13.00 - 15.00 Uhr
Öffnungszeiten:
montags - dienstags: 7.30 - 16.30 Uhr
mittwochs - freitags : 7.30 - 16.00 Uhr
während der Sitzungszeiten, sofern diese den obigen Zeitrahmen überschreiten.
Sofern Sie ohne Termin zum Gericht kommen, beachten Sie bitte unbedingt die Sprechzeiten.
- Kirchenaustritt: Vor dem Amtsgericht kann der Kirchenaustritt von montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie dienstags von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Gerichtsstraße 27/29, erklärt werden.
Es entsteht eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30 Euro. Die Verwaltungsgebühr kann in der Kostenmarkenverkaufsstelle Zimmer 7.011 (gleiches Gebäude) bar entrichtet werden. Dort werden Sie über den weiteren Verfahrensablauf informiert.
- Insolvenzen: Informationen erhalten Sie auch unter www.insolvenzen.nrw.de
. Für Anfragen steht Ihnen die Fax-Nr. 0231 926-23090 zur Verfügung. Allgemeine telefonische Anfragen (ohne Aktenzeichen) können Sie täglich von 10.00 bis 12.00 Uhr an 0231 926-23205 richten.
- Eine Apostille / Legalisation - für Dokumente, die durch das Amtsgericht Dortmund erteilt wurden - kann bei den Mitarbeiterinnen im Zimmer 1.123, Gerichtsstraße 22 beantragt werden. Es entsteht eine Gebühr in Höhe von 13 Euro. Die Verwaltungsgebühr kann in der Kostenmarkenverkaufsstelle Zimmer 3.002 (Dienstgebäude Gerichtsplatz 1) entrichtet werden. Die Vorlage des Personalausweises ist bei der Antragstellung erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass Zahlungen mit Kreditkarten oder Karten anderer Zahlungsverfahren beim Amtsgericht Dortmund leider nicht erfolgen können.
Kassenstunden der Gerichtskasse für Bareinzahlungen:
montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
dienstags zusätzlich von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr.
In Eilfällen montags und mittwochs bis freitags zusätzlich von 13.00 Uhr bis 15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten können Termine telefonisch mit dem/der jeweiligen Sachbearbeiter/-in vereinbart werden.
Kassenstunden für Barauszahlungen:
montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr.
Zeugenentschädigungen zusätzlich von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr.
Eil- und Bereitschaftsdienst des Amtsgerichts Dortmund an Wochenenden oder an dienstfreien Werktagen:
Bitte wenden Sie sich in dringenden Fällen des Eil- und Bereitschaftsdienstes an das Polizeipräsidium Dortmund,
Markgrafenstraße 102, 44139 Dortmund. Die dortige Eingangsstelle hält entsprechende Informationen bereit.